Ihr zuverlässiger Partner bei der Erstellung Ihrer laufenden Buchhaltung

Buchhaltung
Ihr Buchhaltungsbüro für …
  • Doppelte Buchführung (§ 5 EstG)
  • Einnahmen/Ausgaben Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

Ich führe für Sie die monatliche oder vierteljährliche Buchhaltung im Einklang mit den aktuellen Gesetzesvorschriften durch, dabei wird auch von mir die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) erstellt und direkt an das Finanzamt übermittelt.

Um Ihre Kosten zu senken und gleichzeitig die Effizienz zu steigern, führe ich Ihre Buchhaltung auf Wunsch gerne auch papierlos mit der dazugehörigen Belegverwaltung/-archivierung durch.

Sollte es für Sie ein Anliegen sein, dass Sie Ihre Buchhaltung vor Ort erstellen möchten, kann ich diese auch gerne direkt in Ihrem Betrieb durchführen.

Kostenrechnung & Controlling
Durch eine präzise Buchhaltung wird es mir ermöglicht, für Sie der richtige Ansprechpartner zu sein, wenn Sie Fragen zu Ihrer zukünftigen Finanz- & Liquiditätsplanung haben.

Mithilfe einer laufenden Buchhaltung kann eine kurzfristige Erfolgsrechnung jederzeit durchgeführt werden, welche Ihnen wichtige Informationen über Ihren aktuellen Geschäftsverlauf liefert. Durch diesen Prozess ist es für uns gemeinsam möglich vorausschauend zu reagieren.

Zahlungsverkehr & Mahnwesen
Gerne zähle ich zu meinem Service, die Erstellung eines fristgerechten Zahlungslaufes, damit Sie zukünftige Preisvorteile immer im höchsten Ausmaß ausschöpfen können.

Darüber hinaus kümmere ich mich bei Bedarf noch um Ihr konsequentes Mahnwesen mit dem dazugehörigen Schriftverkehr.

Büroservice
Ein weiteres Anliegen von mir ist es, Ihnen dabei behilflich zu sein, in Ihrem Betrieb ein strukturiertes Rechnungswesen, sowie eine strukturierte Belegbearbeitung einzuführen.

Zu meinem Tätigkeitsbereich gehört außerdem die Prüfung der Belege auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, um für Sie den maximalen Vorsteuerabzug garantieren zu können. 

Korrespondenz
Zu meinen Aufgaben gehört zusätzlich noch die Korrespondenz mit den Behörden inkl. laufendem Meldeverkehr mit den Finanzämtern und Kooperation mit Ihrem Steuerberater.